Wenn Facebook als unfreiwilliger Vollstrecker des Staates auftritt, muss auch der Staat die Verantwortung übernehmen. Beitragslöschungen bei Facebook beruhen meistens auf dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz - und sind daher nichts anders als hoheitliche Maßnahmen. Dagegen gibt es - neben der Klage gegen Facebook selber - auch den Rechtsweg gegen die Bundesrepublik, sagt Rechtsanwalt Dr. Christian Stahl von REPGOW, der Kanzlei für Meinungsfreiheit.